Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma eVision Systems GmbH


Die durch die eVision Systems GmbH angebotenen Produkte werden nur gemäß diesen Geschäftsbedingungen geliefert:

1. GELTUNG

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der eVision Systems GmbH (eVision ) als Verkäufer gegenüber ihren Vertragspartnern, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen gegenseitig vereinbart wurden.
Abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen eVision nicht ausdrücklich widerspricht. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der eVision rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

2. ANGEBOTE UND AUFTRAGSERTEILUNG

Angebote sind freibleibend, sofern keine schriftliche Bestätigung über eine Gültigkeitsdauer vorliegt.
Die Auftragserteilung schließt die Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen ein. Angaben unsererseits über Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die eVision eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe der eVision Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der eVision nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt im umgekehrten Fall auch für die Unterlagen des Bestellers. Diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die eVision zulässigerweise Lieferungen und Leistungen übertragen hat.

3. SOFTWARE

Bei den Preisen für Software-Produkte handelt es sich, falls nicht ausdrücklich anders angeben, um den Preis für ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf einem Einzelplatz-Mikrocomputer.
Der Käufer wird durch Erfüllung des Kaufvertrages zum Lizenznehmer des Lizenzgebers des jeweiligen Software-Produktes. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt zur selben Zeit nur auf einem Computer ein-zusetzten. Das Nutzungsrecht tritt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und/oder dem Öffnen der versiegelten Diskettenhülle mit darauf stehendem Lizenzvertrag und durch Bezahlen der Lizenzgebühr in Kraft, wodurch der Lizenznehmer den jeweiligen Lizenzvertrag anerkennt. Eine Nutzung ohne anerkanntem Lizenzvertrag ist unzulässig und stellt eine Verletzung der Urheberrechte und sonstige Schutzrechte des je-weiligen Lizenzgebers dar, die vom jeweiligen Lizenzgeber verfolgt wird. Die Anerkennung des Lizenzvertrages ist gleichzeitig Voraussetzung für etwaige Garantieleistungen. Sollten einige Teile dieses Paragraphen den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller widersprechen, gelten die Bedingungen des Herstellers.

4. LIEFERUNG

Auslieferung erfolgt in der Reihenfolge des Auftragseinganges und im Rahmen der jeweiligen Kredithöhe des Bestellers. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Transportverzögerungen usw. wird nicht gehaftet. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebenen wurde. Wenn nach Annahme von Aufträgen technische Verbesserungen eingeführt werden, behält sich eVision die Lieferung der verbesserten Produkte vor.
Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Lieferung der bestellten Ware erfolgt nur gegen Rechnung. Warenrücksendungen zur Gutschrift sind nicht zulässig.

5. LIEFERFRISTEN UND VERZUG

Die eVision wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn die eVision eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.?Die eVision ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist.?

6. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Der Versand der Ware einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgt , wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Es wird keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste während des Transportes übernommen. .Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab.

7. PREISE UND ZAHLUNG

Die Preise gelten netto ab Sitz der eVision bzw. ab Versandort für die unverpackte und unversicherte Ware und verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen der eVision Systems GmbH sind zahlbar netto innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung . Die eVision Systems GmbH ist berechtigt, ab dem Fälligkeitstagtag Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die eVision haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.?Im übrigen wird die Haftung für die Brauchbarkeit der lieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die eVision Systems dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat, dies gilt auch für Ratschläge im Schulungsbereich und unvollständigen Schulungsunterlagen. Die eVision haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder, dass die eVision in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes Gutschrift erteilt. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.?Die eVision macht den Käufer darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Standardsoftware für Computer so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Für Fehler des Programms oder des Systems, die nach dem Stand der Technik unter Anwendung üblicher Testmethoden nicht vermeidbar oder vorhersehbar waren, übernimmt die eVision keine Haftung. Bei Softwareprodukten ist Gegenstand des Kaufvertrags ausschließlich die sich aus der Programmbeschreibung ergebende Anwendungsfunktion.?Installations-, Montage-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand, sie sind gesondert zu vereinbaren. Die eVision gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Datenträger (Disketten, CDs, Bänder), auf denen die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen gelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in der Materialausführung fehlerfrei sind.?Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden, und zwar entweder schriftlich oder telegrafisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns im Zeitpunkt der Lieferung der Ware gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer darf die von uns gelieferte Ware vor deren vollständiger Bezahlung nur im normalen Geschäftsgang an Dritte liefern und veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Käufer seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab – wir nehmen diese Abtretung an. Der Abschluß von Lieferungsverträgen begründet keinen Anspruch auf Abschluß weiterer Verträge dieser Art.

10. RÜCKTRITT

Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer nur zu bei endgültiger Leistungsunmöglichkeit des Verkäufers.

11. WIEDERAUSFUHR

Von der eVision gelieferte Produkte und technisches Know-How sind grundsätzlich zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, einzeln oder in systemintegrierter Form ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschafts-vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU und generell der Re-Exportgenehmigungspflicht nach den Bestimmungen des U.S. Departments of Commerce. Der Käufer muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren und haftet als Exporteur für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

12. DATENSPEICHERUNG

Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, sofern sie mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen.

13. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und für sämtliche Rechtsangelegenheiten ist Ebersberg.?Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden sind nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Vereinbarung ihrer Aufhebung oder Nichtgeltung sowie die Erklärung der Wandlung, Minderung und Kündigung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

eVision Systems GmbH
Jahnstr.12,
85661 Forstinning

Stand: Januar 2014